Brüstung – wenn sie zur Notwendigkeit wird
Balustraden dienen als Schutz von Treppen, Balkonen, Terrassen, Dächern, Überführungen oder Brücken. Sie wird in der Regel am Rand des geschützten Elements montiert und hat gleichzeitig eine dekorative Funktion.
Es gibt in der Regel zwei Arten von Balustraden – Vollbalustraden, die aus Beton oder Ziegeln bestehen und mit einem Handlauf abgeschlossen sind, und Balustraden, die aus vertikalen Elementen, den Balustern, bestehen. In der modernen Konstruktion viel beliebter ist die zweite Art von Geländern, die aus Beton, Metall, Holz hergestellt werden kann und ist fest mit der unteren Struktur verbunden.
Nach den baurechtlichen Vorschriften sollte die Balustrade bei Einfamilienhäusern eine Mindesthöhe von 0,9 m, bei Mehrfamilienhäusern von 1,1 m haben. Der maximale Abstand zwischen den Füllelementen ist im ersten Fall nicht geregelt und beträgt im zweiten Fall 0,12 m. Wenn man jedoch fertige Elemente wählt oder eine Balustrade bei einem guten Subunternehmer bestellt, muss man sich keine Sorgen über die Kenntnis der Vorschriften machen.